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Stromkennzeichnungspflicht |
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Die in Österreich gesetzlich vorgeschriebene Stromkennzeichnung sorgt
dafür, dass alle Kunden erfahren, wie sich der
Strommix des jeweiligen Energieversorgers zusammensetzt. In diesem Strommix
sind die Anteile der sogenannten
Primärenergieträger (Wasserkraft, Kleinwasserkraft, Windenergie,
Ökoenergie, Thermische Energie, KWK) anzuführen. |
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Im Vergleich mit anderen Energiegesellschaften liegt die Lichtgenossenschaft
mit ihrem Strommix hervorragend
(siehe Tabelle). Bei der Wasserkraft nimmt Salzburg eine Spitzenstellung
ein. |
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Alle Kunden finden den Strommix auch auf den neuen Lichtgenossenschaft
Stromrechnungen. |
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Stromkennzeichnung gem § 78 Abs.1 und 2 ElWOG und
StromkennzeichnungsVO 2011 VO BGBl. 310/2011 über den Anteil an verschiedenen
Primärenergieträgern, auf Basis derer die gelieferte elektrische
Energie im Zeitraum vom 1.1.2024 bis 31.12.2024 erzeugt wurde. |